Informationen zum Tag der Reparatur 2026

261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, 30 Millionen Tonnen Ressourcen und 35 Millionen Tonnen Abfall – entstehen nach Angaben der EU-Kommission jedes Jahr in Europa, weil Produkte vorzeitig entsorgt werden. Das zum 31. Juli in Kraft getretene Recht auf Reparatur soll daran etwas ändern. Seitdem müssen Hersteller bestimmter Produkte diese auch nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung zu einen „angemessenen Preis“ reparieren. Doch das Recht auf Reparatur gilt bisher nur für große Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher, nicht jedoch für Laptops oder Kaffeemaschinen. Und auch der „angemessene Preis“ lässt Raum für Gestaltung.

Im Alltag stellt das viele Menschen vor das Problem, dass Reparaturen allzu häufig zu teuer oder kaum möglich scheinen. Zum Tag der Reparatur möchte der WWF Deutschland daher auf den vom Bundeskabinett am 30. September beschlossenen Aktionsplan Nachhaltigkeit aufmerksam machen. Denn darin zeigt die Bundesregierung eine mögliche Lösung selbst auf, indem sie ankündigt, bis zum Ende der Legislaturperiode zu prüfen, ob sie einen bundesweiten, von Unternehmen finanzierten Reparaturbonus einführt. Eckpunkte wie Höhe, Produktgruppen oder Starttermin fehlen.

„Das Recht auf Reparatur ist ein guter Anfang. Aber es bleibt eine gute Idee auf dem Papier, solange Reparieren teurer ist als Neukaufen. Im Aktionsplan Nachhaltigkeit will die Bundesregierung einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus nur prüfen, ohne Zeitplan oder messbares Ziel. Dabei liegt das Modell auf dem Tisch: Frankreich zeigt seit 2023, wie es geht. Und weil die Hersteller zahlen, belastet der Bonus keinen öffentlichen Haushalt. Die Bundesregierung muss jetzt entscheiden, statt weiter zu prüfen“, sagt Björn Schulz, Experte für Kreislaufwirtschaft beim WWF Deutschland.

Eine ebenfalls im Aktionsplan Nachhaltigkeit angekündigte finanzielle Förderung ehrenamtlicher Reparatur-Initiativen gibt es bereits. Dazu sagt Björn Schulz: „Die Förderung ehrenamtlicher Initiativen ist super. Wer Reparatur allerdings als wirtschaftliche Chance erkennt, darf sie nicht allein auf das Engagement einzelner Verbraucher:innen stützen. Wir brauchen deshalb den staatlich organisierten Reparaturbonus – und das für möglichst viele Produktgruppen.“

In Frankreich können Menschen bereits seit 2023 zum Schuster oder Schneider gehen und Kleidung oder Schuhe zu einem vergünstigten Preis reparieren lassen. Der Betrieb verrechnet den vom Preis abgezogenen Betrag über eine App mit einem Non-Profit-Unternehmen, dessen Mittel aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Abgabe der Textilhersteller stammen. „Es muss das Ziel sein, Produkte, die viele Ressourcen verschlingen möglichst lang im Kreislauf zu halten. Dafür müssen die Reparatur von Möbeln, Textilien und Elektrogeräten einfach und bezahlbar sein“, so Schulz.

Hintergrund:
Laut Destatis waren im Jahr 2023 rund 336.000 Mensch in der EU in der Reparaturbranche beschäftigt. Die Branche erzielte einen Umsatz von mehr als 25 Milliarden Euro, davon allein 13 Milliarden Euro mit der Reparatur von Gebrauchsgütern wie Kleidung oder Fahrräder und 9,4 Milliarden Euro mit der Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten wie Laptops.

Praktische Tipps, wenn ein Produkt repariert werden muss:

• Gewährleistung und Garantie checken. Während Hersteller Garantien freiwillig anbieten und deren Bedingungen grundsätzlich selbst festlegen können, gilt beim Kauf neuer Waren durch Verbraucher grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Innerhalb dieser können Verbraucher:innen sich wegen einer Reklamation an den Händler wenden und erhalten in der Regel dafür eine kostenlose Reparatur oder einen Austausch der Ware. Neu ist: Wer sich für die Reparatur entscheidet, erhält eine einmalige Verlängerung der Gewährleistung um zwölf Monate. Das gilt für Käufe ab dem 31. Juli 2026.

• Recht auf Reparatur nutzen. Lässt man ein Gerät nach Verstreichen der Gewährleistungsdauer reparieren, müssen Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher oder Smartphones zu einem „angemessenen Preis“ repariert werden. Dafür sollten sich Verbraucher direkt an den Händler oder Hersteller wenden.

• Informationen und Anlaufstellen nutzen. Um alte und/oder vom Recht auf Reparatur nicht abgedeckte Produkte zu reparieren, kann es zudem hilfreich sein online nach Reparaturinformationen zu recherchieren oder Rat in einem ehrenamtlichen Reparaturcafés zu suchen: https://www.reparatur-initiativen.de/. Professionelle Werkstätten finden Verbraucher:innen zudem in Reparaturführern für ihre Region: https://runder-tisch-reparatur.de/wo-finde-ich-eine-werktstatt-in-der-naehe/.

• Vor Kauf auf Reparierbarkeit achten. Muss es doch mal etwas Neues sein, können Verbraucher:innen beim Kauf von Elektrogeräten zum Beispiel auf das EU-Energielabel achten. Es gilt seit Juni 2025 und gibt Aufschluss über Energieeffizienz, aber auch Lebensdauer der Batterie sowie Reparierbarkeit des Produktes.

Quelle: wwf.de